Gerade geht die große Panik rum, was an Reels-Audios nun genutzt werden kann und was nicht.
Nach einiger Recherche kam raus: das liegt nicht daran, dass irgendwelche Nutzungsbestimmungen geändert wurden, sondern daran, dass gerade viele abgemahnt werden.
Denn tatsächlich durfte man die Reels-Audiobibliothek noch nie gewerblich nutzen. Ich habe mich für euch einmal genauer in das Thema eingearbeitet und es für euch etwas runter gebrochen.
Denn gerade geht eine Abmahnwelle rum an Menschen, die Musik in ihren Reels verwendet haben. Und dabei nicht irgendwelche, sondern sogar die, die Instagram zur Verfügung stellt!
Was ist genau die Grundlage? Was könnt ihr jetzt machen? Wie seid ihr auf der sicheren Seite?
Disklaimer: Ich bin keine Rechtsanwältin. Ich habe euch die Informationen nach besten Wissen und Gewissen raus gesucht und auch mit Quellen belegt, so dass ihr euch selber absichern könnt. Dies ist jedoch keine Rechtsberatung und ich übernehme keine Gewähr.
Grundsätzlich gilt:
Als Unternehmen braucht man eine Erlaubnis der Verlage um die Musik zu nutzen, sonst ist es eine Verletzung des Urheberrechtes. Dabei kommt es nicht auf die Größe des Accounts an, niemand darf die Audios gewerblich nutzen.
Quelle: https://www.prigge-recht.de/musik-instagram-unternehmen/
Mit dem Erstellen eines Instagramaccounts stimmt man den Nutzungsbedingungen von meta zu. Diese besagen:
„Du bist für die Inhalte verantwortlich, die du postest“
„Insbesondere die Nutzung von Musik für gewerbliche oder nicht private Zwecke ist verboten, es sei denn, du hast entsprechende Lizenzen eingeholt.“
Quelle: https://www.facebook.com/legal/music_guidelines
Privat ist dabei nur, wer mit dir und/oder dem Künstler*in durch persönliche Beziehung verbunden ist. Quelle: Urheberrechtsgesetz §15 Abs. 3
Deine Zielgruppe bei einem gewerblich genutzten Account ist die Öffentlichkeit. Ihr dürft also Musik aus Instagrams Musikbibliothek nicht ohne ausdrückliche Zustimmung des/der Künstler*innen verwenden.
Das gilt für Reels, Posts und Stories gleichermaßen.
Wichtig: Wenn ihr einen privaten Account habt, der aber öffentlich zugänglich ist, und ihr da viele Follower*innen habt, könnt ihr auch dafür abgemahnt werden, wenn ihr Musik nutzt! Was dabei „viele“ ist, wird vermutlich von dem jeweiligen Gericht entschieden. Geht also lieber auf Nummer sicher und stellt eure privaten Accounts auch auf „privat“ um. Dann müssen neue Follower*innen euch eine Anfrage schicken, der ihr zustimmen müsst, bevor sie eure Inhalte sehen.
Was solltet ihr also zunächst tun:
– eure Highlights nach Bildern und Videos mit Musik durchsehen und diese ggf. löschen – auch dafür könnt ihr noch abgemahnt werden.
– eure Reels durch gehen und entweder löschen oder die Musik raus nehmen.
Wie kann man jetzt noch Content mit Musik teilen?
Dafür gibt es vier Optionen, von denen ich weiß.
Zum Einen stellt meta eine Sound Collection zur Verfügung.
Dazu schreiben sie in den Nutzungsbestimmungen:
„Sound Collection (SC) enthält Audioinhalte[…]. Meta gewährt dir hiermit eine nicht exklusive, gebührenfreie Lizenz zur Nutzung der SC-Audioinhalte für kommerzielle […] Zwecke in Inhalten, die du in den Produkten der Meta-Unternehmen erstellst, hochlädst und verbreitest (einschließlich durch Links zu den Produkten der Meta-Unternehmen, die in Websites Dritter eingebettet sind). Du darfst die SC-Audioinhalte nicht getrennt von den Produkten der Meta-Unternehmen durchführen, verbreiten, zur Verfügung stellen oder anderweitig nutzen.“
Das bedeutet, ihr dürft die Musik daraus für alle meta-Plattformen und auch kommerziell für deine Selbstständigkeit nutzen und die Videos mit der Musik per Link in andere Webseiten einbetten. Ihr dürft das Video mit der Musik NICHT z.B. auf Youtube hochladen.
Quelle: https://www.facebook.com/sound/collection/terms
Die Sound Collection findet ihr hier: https://www.facebook.com/sound/collection/
Auf diese könnt ihr auch über das Handy zugreifen. Dafür müsst ihr jedoch einen facebook-Account haben.
Außerdem müsst ihr die Audiodatei in einem Videobearbeitungstool extra hinzufügen, bevor ihr das Video mit Musik hochladen könnt.
meta schreibt auch selber noch mal auf der Webseite: „Du kannst auch zukünftig Audio aus der Sound Collection zu deinen Inhalten hinzufügen und kostenlos verwenden – in allen Meta-Produkten.“
Was ich trotzdem beachten würde ist, den/die Künstler*in und den Songtitel in der Caption nennen. Einfach, um euch selber rechtlich abzusichern.
Zum anderen hat @jenna__miller die Plattform @communiy_creator_music ins Leben gerufen.
Dort können sich Künstler*innen vorstellen und ihre Musik in verschiedenen Umfängen zur Nutzung freigeben.
In der Caption könnt ihr dort nachlesen, ob ihr die jeweilige Musik auch gewerblich nutzen dürft.
Meine Herausforderung war zunächst, dass ich die Musik in der Instagram-Musikbibliothek nicht gefunden habe.
Als ich meinen Account von Business auf Creator umgestellt habe, konnte ich sie dann finden – und somit auch nutzen.
@jenna__miller ist selber Influenzerin und aktuell auch viel in Kontakt mit Rechtsanwälten, um das ganze rechtssicher zu gestalten. Schaut dort gerne selber mal vorbei und entscheidet dann, ob ihr diese Möglichkeit nutzen wollt.
Die dritte Option ist, keine Musik zu nutzen und in den Reels zu sprechen. Das ist dann euer eigenes Werk und das Urheberrecht liegt bei euch. Also eine ziemlich unkomplizierte Lösung.
Eine vierte Option ist es, sich Lizenzen für Musik zu kaufen. Dann ist man definitiv auf der sicheren Seite.
Was ist jetzt aber mit O-Tönen? Also die Audios, die keine Musikinhalte enthalten sondern gesprochene Worte oder Laute?
Tja. Gute Frage. Nach §1 des Urheberrechts gilt das Urheberrecht für Werke.
Werke sind nach §2 Abs. 1 des Urheberrechtes u.a. Sprachwerke. Diese müssen Kreativität und persönlichen Einfluss aufweisen um als Werk zu zählen. Wichtig: das steht nicht im Gesetz, das hat mein Professor im Kurs Marketingrecht damals so erklärt!
Wieviel Kreativität und persönlicher Einfluss in diesen O-Tönen steckt ist nun wohl sehr unterschiedlich und sehr unterschiedlich definierbar…
Da müsst ihr selber entscheiden, ob es euch das das Risiko wert ist.
Was klar ist: hinter den O-Tönen stecken wohl eher keine Plattenverlage, die das Geld und die Anwälte haben, Rechte einzuklagen.
Wenn ihr O-Töne nutzt, empfehle ich, das originale Audio von dem Account zu nutzen, damit die Quelle richtig angegeben ist.
Auch noch einmal zum Abschluss: ich bin keine Rechtsanwältin und dies ist keine Rechtsberatung. Alle Angaben sind ohne Gewähr.
Teil den Post unbedingt, damit mehr kleine Unternehmen ihre Accounts absichern können!
Christina says
Hallo liebe Paula,
vielen Dank für den tollen Beitrag! Du hast geschrieben, dass man die Musik aus Reels heraus nehmen kann. Leider finde ich dazu keine Funktion. Kannst du mir da vielleicht weiter helfen?
Liebe Grüße 🙂
Paula Letrah Marketing says
Hallo Christina,
Leider habe ich inzwischen auch feststellen müssen, dass das doch nicht geht – das tut mir leid. Ich habe letztendlich alle Reels archiviert. Und wollte sie dann mal runter laden und ggf. wieder verwenden… Mal schauen, ob das noch passieren wird. 😁
Aber leider ist das natürlich unglaublich nervig, alle Reels raus nehmen zu müssen. Oder zumindest viele.
Viele Grüße,
Paula